Angebot der neueinsetzenden Sprachen und ihre Pflichtbelegung als Voraussetzung für die allg. Hochschulreife
Als Voraussetzung für das Abitur müssen alle Schüler_innen insgesamt 2 Fremdsprachen belegen. Dabei ist Englisch bis Jg. 10 Pflichtfach. Schüler_innen, die von Jg. 7 bis 10 Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) hatten, haben die Pflichtbedingungen für die 2. Fremdsprache erfüllt. Schüler_innen, die von Jg. 9 an eine 2. Fremdsprache (Latein oder Italienisch) belegt haben, müssen diese bis Ende 11 fortführen. Schüler_innen, die in der Sek I noch keine 2. Fremdsprache hatten, belegen diese (Italienisch oder Spanisch) durchgängig von Jg. 11 bis 13. ( 4-stündig).